Hygienekonzept des SV Quickborn Renzel ab dem 06.12.2021
Aufgrund der zurzeit gültigen Landesverordnung dürfen Sportanlagen im Innenbereich wieder öffnen, wenn die Verantwortlichen ein Hygienekonzept erarbeitet haben.
Damit wir den Schießsport wieder mehr ausüben können werden durch den Vorstand u.a. Regeln festgelegt. Diese Regeln sind auf Grundlage der Empfehlungen des DOSB und des DSB erstellt worden.
Jedes Mitglied, welches unseren Sport aktiv ausüben will, akzeptiert diese Regeln vollumfänglich.
Ein Verstoß führt zum vorrübergehenden Ausschluss bei den Trainingsmaßnahmen.
Allgemeine Regeln:
- Hier gilt die 2-G Regel. Betreten der Innenräume und geschlossenen Schießstände dürfen nur von Personen betreten werden, die geimpft oder genesen sind.
Minderjährige, die im Sinne von §2 Nr. 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, sind hiervon ausgenommen. - Vor dem Passieren der Tür in den Aufenthaltsraum gründlich Hände waschen oder desinfizieren.
- Vor dem Verlassen der Anlage Hände desinfizieren und die Abmarschzeit in der Schießkladde eintragen.
- Sollte bei einem Mitglied bis 14 Tage nach dem Training ein positiver CORONA-Test vorliegen, hat dieses unverzüglich den Vorstand darüber zu informieren.
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. - Die Vereinseigenen Sportgeräte werden nach jeder Nutzung mit einer Wischdesinfektion desinfiziert.
Aufenthaltsraum:
- Immer den Abstand von mindestens 1,50m zu anderen Personen halten.
- Die Anzahl der Stühle wurde reduziert, um den Abstand zu wahren.
LG Stand:
- Nach der Benutzung den Schützenstand kurz abwischen.
- Zwischen den Schützen muss der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden.
- Beim Beziehen/Verlassen der Schützenpositionen ist auf den vorgeschriebenen Abstand zu achten.
25m Stand:
- Die RSA verfügt über eine raumlufttechnische Anlage nach dem Kolbenstromprinzip. Hierdurch wird die kontaminierte Luft im Bereich des Geschossfanges abgesaugt.
- Der Abluftfilter am Geschossfang wird regelmäßig gewechselt.
- Nach der Benutzung den Schützenstand kurz abwischen.
50m Stand:
- Zwischen den Schützen müssen Hülsenabweiser angebracht sein.
- Nach der Benutzung den Stand kurz abwischen.
- Beim Beziehen/Verlassen der Schützenpositionen ist auf den vorgeschriebenen Abstand zu achten.
100m Stand:
- Es dürfen nur Stand 1 oder 2, sowie Stand 3, 4 und 5 genutzt werden, wenn die Hülsenabweiser angebracht sind.
- Nach der Benutzung den Schützenstand kurz abwischen.
- Beim Beziehen/Verlassen der Schützenpositionen ist auf den vorgeschriebenen Abstand zu achten.
Bogenstand im Freien:
- Zwischen den Schützen mindestens 1,50m Abstand
- Hier gilt die 3-G Regel.
Euer Vorstand.